Das Widerrufsrecht beim Immobilienmakler


Was Sie über das Widerrufsrecht wissen sollten

Seit dem 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Immobilienmakler müssen Interessenten und Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht informieren. Wird dies versäumt, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage; auch wenn in dieser Zeit bereits ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde.
Durch die Information über das Widerrufsrecht entsteht für Interessenten und Kunden keine Zahlungsverpflichtung. Die Maklercourtage wird nur im Erfolgsfall fällig, also dann, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Auf die 14-tägige Widerrufsfrist kann nicht verzichtet werden. Allerdings kann der Kunde vom Makler ausdrücklich verlangen, sofort mit seiner Tätigkeit zu beginnen.

Mehr dazu im kurzen Video

Video starten (öffnet sich in neuem Fenster)

Auf den Punkt gebracht

Sofern ein Maklervertrag zwischen Ihnen und Iwerta außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen wird, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Darüber müssen wir Sie schriftlich informieren.
Kosten enstehen Ihnen erst dann, wenn aufgrund unserer Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt.

Sollen wir vor Ablauf der 14-Tage-Frist tätig werden, bitten wir Sie, uns dies ausdrücklich zu bestätigen. Wie auch bei vollständiger Vertragserfüllung (Abschluss eines Kaufvertrags) erlischt damit Ihr Widerrufsrecht.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Widerrufsrecht

Hat sich Iwerta das ausgedacht?

Nein. Wir erfüllen lediglich die Vorschriften der 
EU-Verbraucherrechtrichtlinie vom 13. Juni 2014.

Bei anderen Maklern muss ich das nicht machen. Warum bei Ihnen?

Wir können und wollen die Praxis von Mitanbietern nicht beurteilen oder kommentieren. Wir können Ihnen nur versichern, dass unser Vorgehen gesetzeskonform ist. Zu Ihrem und unserem Schutz.

Wir haben doch gar keinen Vertrag miteinander!

Verträge können nicht nur durch schriftliche Vereinbarungen zustande kommen, sondern auch durch sog. "schlüssiges Verhalten".

Fordern Sie bspw. ein Exposé bei uns an, liegt dieses "schlüssige Verhalten" vor und zwischen Ihnen und uns wurde ein Vertrag geschlossen.

Entstehen mir durch den Vertrag oder den Widerruf Kosten?

Nein. Weder durch den Versand des Exposés, noch durch eine Besichtigung oder den Vertragswiderruf entstehen Ihnen Kosten.

Wir erhalten erst dann eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn als Folge unserer Vermittlung ein Kaufvertrag für eine Immobilie abgeschlossen wird.

Können wir vor Ablauf der 14-tägigen Wartefrist miteinander arbeiten?

Ja. Das ist durchaus üblich.

Sie ermächtigen uns einfach, sofort mit unserer Tätigkeit zu beginnen. Bei vollständiger Vertragserfüllung (Abschluss eines Kaufvertrags) erlischt damit Ihr Widerrufsrecht. 

Was passiert, wenn ich dem sofortigen Beginn nicht zustimme?

Dann erhalten Sie nach Ablauf der 14-tägigen Frist das Exposé zu der gewünschten Immobilie, sofern diese zu diesem Zeitpunkt nicht bereits reserviert oder verkauft ist.

Was ist jetzt zu tun?

Bitte ermächtigen Sie uns, sofort mit unserer Arbeit zu beginnen, indem Sie in der zugesandten Erklärung die entsprechenden Punkte ankreuzen. Sie erhalten dann umgehend die gewünschten Unterlagen.

Ich habe Ihre Nachricht bereits gelöscht. Was jetzt?

Dann senden wir Ihnen den Link zum Exposé gerne nochmals zu.

Bitte informieren Sie uns via E-Mail, über das Kontaktformular am Ende der Seite oder rufen Sie uns an (07181) 93 75 97 3.