Von der Einigung bis zum Eigentum


Am Anfang steht die Einigung

Nach eingehender Besichtigung und einigen Gesprächen sind sich Verkäufer und Kaufinteressent einig. Die Immobilie soll den Eigentümer wechseln.

Wie geht es jetzt weiter? 

Begleiten Sie uns in diesem Artikel auf dem Weg von der Einigung bis zum Eigentum. 

Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Beitrag nur einen "Normalfall" zeigen können. Individuelle Auskünfte zu genau Ihrem Thema erhalten Sie beispielsweise über Ihren Anwalt, einen Notar oder einen Immobilienmakler Ihres Vertrauens.
Foto Am Anfang steht die Einigung

Gilt Ihr Handschlag?

Bei einem Immobilienkauf leider nicht. Hier gibt es strenge Form- und Verfahrensvorschriften, nach denen der Erwerb einer Immobilie erst durch einen notariellen Kaufvertrag rechtskräftig wird. Nur dieser besiegelt den Eigentumswechsel.

Für die Beurkundung des Kaufvertrags ist ein Besuch beim Notar unvermeidbar. Zu dessen Aufgaben gehört u. A. die formale Überprüfung des Kaufvertrags und die Einhaltung aller aktuellen Rechtsvorschriften beim Immobilienkauf.

Üblicherweise stellt der Notar für den ersten Schritt die Vorlage eines Standardkaufvertrags zur Verfügung.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist der Notar jedoch nicht für die individuelle Ausgestaltung und Überprüfung des Kaufvertrags zuständig und verantwortlich.
Die alleinige Verantwortung für den Inhalt des Kaufvertrags obliegt dem Verkäufer und dem Käufer.

Örtliche Gegebenheiten und ggf. daraus resultierende Problemstellungen sind nicht Prüfungsaufgabe des Notars.

Auch den Erwerb von Gegenständen wird und kann der Notar nicht prüfen. Beispielsweise kann im Kaufvertrag die Übernahme einer nagelneuen Einbauküche gegen einen Zusatzbetrag dokumentiert sein, obwohl nur ein alter Elektroherd vorhanden ist.

Sind die im Kaufvertrag getroffenen Zusatzvereinbarungen sinnvoll? Oder fehlen solche? Auch diese Frage ist vorab zwischen Verkäufer und Käufer zu klären und nicht Gegenstand der notariellen Tätigkeit.

Aus seiner Erfahrung kann der Notar immer nur Tipps und Anregungen geben zu konkreten Fragen, die an ihn gestellt werden.

Die Vorbereitung des Notartermins

Bei Iwerta ist die Vorbereitung des Notartermins ein enges Zusammenspiel zwischen Verkäufer, Käufer und uns.

Wir ermitteln dabei die vorhandenen Vorstellungen und Wünsche aller Beteiligten und besorgen alle nötigen Unterlagen. Individuelle Besonderheiten wie bspw.:

  • Übernahme vorhandener (Einrichtungs-)Gegenstände
  • Übernahme vorhandener Energievorräte (Heizöl im Tank)
  • Besondere Übergabemodalitäten
  • Besondere Modalitäten zur Kaufpreiszahlung
  • Vorgesehener Verbleib des jetzigen Eigentümers in der Immobilie nach Eigentumsübergang
  • Ablauf des Verkaufs bei Erbengemeinschaften
werden geklärt und für den ersten Entwurf des Kaufvertrags erfasst.
Danach folgt die Aufbereitung aller Verkaufsunterlagen durch Iwerta für den Notar. Aufgrund dieses Grundstocks erfolgt die Ausfertigung eines ersten Kaufvertragsentwurfs durch den Notar.

Schon vor der ersten Vermarktungsaktivität überprüfen wir die Eintragung(en) im Grundbuch nach Sachverhalten, die ggf. einem Verkauf entgegenstehen könnten. Parallel zur Ausfertigung des Kaufvertragsentwurfs inspiziert jetzt auch der Notar das Grundbuch.

Nachdem der Entwurf vorliegt, wird dieser von Verkäufer und Käufer eingehend überprüft. Je nach Bedarf findet auch eine gemeinsame Besprechung in unserem Büro mit allen Parteien statt, um aufgetretene Fragen zu klären.

Den ggf. korrigierten und/oder erweiterten Entwurf leitet Iwerta wieder dem Notar zu und vereinbart einen Termin für die notarielle Beurkundung.

Termin beim Notar

Beim Beurkundungstermin verliest der Notar den Kaufvertrag.

Verkäufer und Käufer können auch jetzt noch Fragen stellen und ggf. Änderungswünsche anbringen.
Wenn sich die Beteiligten einig sind, erfolgt die Unterschrift des Kaufvertrags und dessen notarielle Beurkundung.

Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet ist, erfüllt der Notar weitere Aufgaben.

Nach dem Notartermin geht es weiter

Unter Anderem prüft der Notar auch ggf. vorhandene Vorkaufsrechte der Gemeinde oder die von Dritten.

Er veranlasst eine sog. “Auflassungsvormerkung”. Dabei handelt es sich um eine Reservierungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch, die verhindert, dass eine Immobilie mehrfach verkauft werden kann.

Zugleich übermittelt er die Daten des Kaufs an das Finanzamt zur Berechnung der Grunderwerbsteuer. Wurde diese vom Käufer überwiesen, erhält der Notar vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Liegt diese vor und wurde der Kaufpreis ebenfalls beglichen, lässt der Notar den Käufer ins Grundbuch eintragen und löscht die Auflassungsvormerkung.
Damit ist der Verkaufsvorgang offiziell abgeschlossen. Obwohl die Grundbucheintragung dauern kann, manchmal bis zu einem halben Jahr, ist der Käufer jetzt neuer Eigentümer.

Für Iwerta ist der Vorgang damit noch nicht beendet.

Wir koordinieren jetzt die Übergabe des Kaufobjekts und alle damit verbundenen Aktivitäten, wie bspw. die Anfertigung eines Übergabeprotokolls, die Ablesung und Dokumentation der Zählerstände und die Schlüsselübergabe.

Danach ist auch für uns die Vermittlung beendet.

Wir freuen uns, dass wir wieder glückliche Verkäufer und Käufer auf dem Weg von der Einigung bis zum Eigentum begleiten durften.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Oder wollen Sie Ihr eigenes Anliegen mit uns besprechen?

Dann vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns. 

Rufen Sie an unter Telefon (07181) 93 75 97 3 oder senden Sie das Kontaktformular oder besuchen Sie uns bei einer unserer offenen Immobilien-Sprechstunden an jedem ersten Mittwoch im Monat.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.
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