Die Finanzierungszusage
Die Entscheidung ist gefallen
Sie haben sich entschieden; eine Immobilie soll Ihr Eigentum werden.
Damit auch der Verkäufer eine sichere Grundlage für seine Entscheidung hat, wird im nächsten Schritt die Finanzierung des neuen Eigentums geklärt.
Im Idealfall haben Sie als Käufer genug - nachweisbares - Eigenkapital, mit dem die neue Immobilie bezahlt wird. Oft ist dies jedoch nicht der Fall und der Kauf wird von einem Kreditinstitut finanziert. Im Regelfall werden der Immobilienmakler und der Verkäufer jetzt um eine Finanzierungszusage bitten.
Im Idealfall haben Sie als Käufer genug - nachweisbares - Eigenkapital, mit dem die neue Immobilie bezahlt wird. Oft ist dies jedoch nicht der Fall und der Kauf wird von einem Kreditinstitut finanziert. Im Regelfall werden der Immobilienmakler und der Verkäufer jetzt um eine Finanzierungszusage bitten.
Was steckt dahinter?
Mit einer Finanzierungszusage werden die Risiken eines Immobilienkaufs für alle Beteiligten minimiert. Sie ist der erste Schritt für eine gesicherte Immobilienfinanzierung und wird von einer Bank ausgestellt.
Mit einer Finanzierungszusage werden die Risiken eines Immobilienkaufs für alle Beteiligten minimiert. Sie ist der erste Schritt für eine gesicherte Immobilienfinanzierung und wird von einer Bank ausgestellt.

Die Finanzierungszusage aus Sicht des Käufers
Für den Käufer bedeutet eine Finanzierungszusage einen gewissen Schutz vor unnötigen Kosten und Aufwand.
Schließt jemand im guten Glauben an seine Zahlungsfähigkeit einen Kaufvertrag für eine Immobilie ab und kann diese anschließend – aus welchen Gründen auch immer – doch nicht bezahlen, muss er auf jeden Fall für Kaufnebenkosten und ggf. Schadenersatz aufkommen. Und das, ohne Besitzer der Immobilie zu werden.
Schließt jemand im guten Glauben an seine Zahlungsfähigkeit einen Kaufvertrag für eine Immobilie ab und kann diese anschließend – aus welchen Gründen auch immer – doch nicht bezahlen, muss er auf jeden Fall für Kaufnebenkosten und ggf. Schadenersatz aufkommen. Und das, ohne Besitzer der Immobilie zu werden.
Auch die Vermarktungsaktivitäten des Immobilienmaklers können ohne Finanzierungszusage nicht gestoppt werden.
Gerade bei attraktiven Immobilien kann es dabei vorkommen, dass ein weiterer Käufer einen höheren Preis bietet und die sicher geglaubte Immobilie im letzten Moment „weggeschnappt“ wird; nur weil nicht rechtzeitig eine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wurde.
Gerade bei attraktiven Immobilien kann es dabei vorkommen, dass ein weiterer Käufer einen höheren Preis bietet und die sicher geglaubte Immobilie im letzten Moment „weggeschnappt“ wird; nur weil nicht rechtzeitig eine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wurde.
Die Finanzierungszusage aus Sicht des Verkäufers
Auch das Risiko des Verkäufers verringert sich, wenn die Finanzierung geklärt ist.
Ohne Finanzierungsbestätigung kann es passieren, dass ein Käufer auch noch kurz vor dem Notartermin seine Kaufzusage widerruft, weil er keine Finanzierung bekommen hat. Oder, noch schlimmer, der Kaufvertrag wird unterschrieben und der Käufer kann zur vereinbarten Fälligkeit nicht bezahlen.
Ohne Finanzierungsbestätigung kann es passieren, dass ein Käufer auch noch kurz vor dem Notartermin seine Kaufzusage widerruft, weil er keine Finanzierung bekommen hat. Oder, noch schlimmer, der Kaufvertrag wird unterschrieben und der Käufer kann zur vereinbarten Fälligkeit nicht bezahlen.
Ggf. kann die Immobilie nach einem erneuten Vermarktungsprozess nur noch zu einem geringeren Preis verkauft werden.
Oder das eingeplante Kapital aus dem Kauf war bereits fest verplant und Folgegeschäfte des Verkäufers kommen nicht zustande.
Oder das eingeplante Kapital aus dem Kauf war bereits fest verplant und Folgegeschäfte des Verkäufers kommen nicht zustande.
Die Finanzierungszusage aus Sicht des Immobilienmaklers
Zu guter Letzt ist auch der Immobilienmakler an einer Finanzierungsbestätigung interessiert.
Er hat vor dem Kauf erheblich in die Vermarktung der Immobilie investiert. Kommt der Verkauf wegen einer fehlenden Finanzierung nicht zustande, muss er erneut in die Vermarktung gehen. Dies ist auch für ihn mit erheblichem Aufwand und erneuten Kosten verbunden.
Er hat vor dem Kauf erheblich in die Vermarktung der Immobilie investiert. Kommt der Verkauf wegen einer fehlenden Finanzierung nicht zustande, muss er erneut in die Vermarktung gehen. Dies ist auch für ihn mit erheblichem Aufwand und erneuten Kosten verbunden.
Deshalb wird der Immobilienmakler seine Vermarktungsaktivitäten erst dann beenden können, wenn die Finanzierung durch eine entsprechende Finanzierungszusage gesichert ist.
Die Finanzierungszusage aus Sicht des Kreditinsituts
Durch eine Finanzierungszusage kommt noch kein Darlehensvertrag mit einer Bank zustande.
Die Zusage ist lediglich die Bestätigung des Kreditinstituts, dass dieses grundsätzlich zu einer Kreditvergabe bereit ist.
Üblicherweise unterscheidet man zwischen einer allgemeinen Finanzierungszusage (z.B. „Wir sind grundsätzlich zu einer Finanzierung bereit“) und einer objektbezogenen Finanzierungszusage (z.B. „Wir sind zu einer Finanzierung der Immobilie XY bereit.“).
Die Zusage ist lediglich die Bestätigung des Kreditinstituts, dass dieses grundsätzlich zu einer Kreditvergabe bereit ist.
Üblicherweise unterscheidet man zwischen einer allgemeinen Finanzierungszusage (z.B. „Wir sind grundsätzlich zu einer Finanzierung bereit“) und einer objektbezogenen Finanzierungszusage (z.B. „Wir sind zu einer Finanzierung der Immobilie XY bereit.“).
Die Verbindlichkeit einer Finanzierungszusage ergibt sich weiterhin aus deren Formulierung.
Diese kann variieren von „ … nach erster Einschätzung unter banküblichem Vorbehalt …“ bis zu „ … bestätigen wir verbindlich …“.
Am aussagekräftigsten ist natürlich eine verbindliche, objektbezogene Finanzierungszusage ohne Vorbehalte.
Diese kann variieren von „ … nach erster Einschätzung unter banküblichem Vorbehalt …“ bis zu „ … bestätigen wir verbindlich …“.
Am aussagekräftigsten ist natürlich eine verbindliche, objektbezogene Finanzierungszusage ohne Vorbehalte.
Wer ist zuständig?
Da es sich bei einer Finanzierung um ein Rechtsgeschäft zwischen Käufer und Bank handelt, ist allein der Käufer für die Beschaffung einer Finanzierungsbestätigung zuständig. Ggf. kann ihm dabei ein Finanzierungsberater behilflich sein.
Neben der persönlichen Bonität des Käufers spielen die Daten der Immobilie eine wesentliche Rolle. Wichtig für ein Kreditinstitut sind dabei u. A. die Kosten der Immobilie (incl. Renovierungs- und Kaufnebenkosten) und weitere Informationen zur Immobilie, die sich normalerweise aus dem Exposé ergeben.
Liegen Ihrer Bank alle Daten vor, können Sie innerhalb von wenigen Tagen mit der Ausstellung einer Finanzierungsbestätigung rechnen.
Neben der persönlichen Bonität des Käufers spielen die Daten der Immobilie eine wesentliche Rolle. Wichtig für ein Kreditinstitut sind dabei u. A. die Kosten der Immobilie (incl. Renovierungs- und Kaufnebenkosten) und weitere Informationen zur Immobilie, die sich normalerweise aus dem Exposé ergeben.
Liegen Ihrer Bank alle Daten vor, können Sie innerhalb von wenigen Tagen mit der Ausstellung einer Finanzierungsbestätigung rechnen.
Rechnen Sie als Selbständige(r) oder Freiberufler(in) damit, dass sich dieser Zeitraum erheblich verlängern kann, wenn der Bank keine aktuellen Daten zu Ihrem Geschäft vorliegen und diese erst erbracht werden müssen!
Sobald Sie die Finanzierungsbestätigung in Ihren Händen haben, sollten Sie diese umgehend an Ihren Immobilienmakler weiterleiten. Er wird umgehend den Verkäufer informieren. Sobald dieser den endgültigen Zuschlag erteilt hat, stoppt der Makler die Vermarktung der Immobilie und kümmert sich um den Entwurf des Kaufvertrags und um einen Notartermin.
Lesetipp: So geht es weiter, wenn alles geklärt ist Von der Einigung bis zum Eigentum
Sobald Sie die Finanzierungsbestätigung in Ihren Händen haben, sollten Sie diese umgehend an Ihren Immobilienmakler weiterleiten. Er wird umgehend den Verkäufer informieren. Sobald dieser den endgültigen Zuschlag erteilt hat, stoppt der Makler die Vermarktung der Immobilie und kümmert sich um den Entwurf des Kaufvertrags und um einen Notartermin.
Lesetipp: So geht es weiter, wenn alles geklärt ist Von der Einigung bis zum Eigentum
Unser Tipp
Besprechen Sie Ihre Immobilienpläne so früh wie möglich mit Ihrer Bank und klären Sie alle Rahmenbedingungen bereits vor der ersten Besichtigung.
So sind Sie in der Lage, ggf. innerhalb weniger Tage eine verbindliche Finanzierungsbestätigung vorzulegen.
