Was ein Versprechen bedeutet
Was bedeutet unser Versprechen “Ab Erstkontakt bis Schlüsselübergabe und darüber hinaus” für Sie als Verkäufer oder als Käufer?
Erleben Sie dies bei einer wahren Begebenheit und begleiten Sie uns bei der Geschichte eines “schwierigen” Verkaufsobjekts.
2014. Ein wunderschönes Zwei-Familien-Haus soll verkauft werden. Beide Wohnungen sind vermietet.
Mieter A ist etwas enttäuscht, als er erfährt, dass er sich um eine andere Wohnung kümmern muss. Ist aber schnell erfolgreich und zieht problemlos aus.
Mieter B erschlich sich einige Jahre zuvor durch “Ausschalten eines früheren Maklers” die Wohnung. Er ermittelte aufgrund der Anzeige eines Maklers die Adresse des Objekts, überging den Makler und klingelte direkt beim Hausbesitzer. Dieser schloss, völlig überrumpelt, einen Mietvertrag mit ihm ab.
Jetzt boykottiert Mieter B den Verkauf, wo es nur geht. Weder der Eigentümer, noch wir dürfen die Wohnung betreten. Anwaltlich geregelte Termine werden ebenfalls ignoriert. Bei der einzigen Besichtigung bekundet er gegenüber Kaufinteressenten, dass ihn niemand aus seiner Wohnung bekommen würde. So “eingestimmt” wurden einige ernsthafte Kaufinteressenten abgeschreckt und meldeten sich nie mehr.
Vermarktungspause. Die frei gewordene Wohnung vermietet der Eigentümer an Mieter C mit dem ausdrücklichen Vorbehalt eines erneuten Verkaufsversuchs in kurzer Frist.
Erleben Sie dies bei einer wahren Begebenheit und begleiten Sie uns bei der Geschichte eines “schwierigen” Verkaufsobjekts.
2014. Ein wunderschönes Zwei-Familien-Haus soll verkauft werden. Beide Wohnungen sind vermietet.
Mieter A ist etwas enttäuscht, als er erfährt, dass er sich um eine andere Wohnung kümmern muss. Ist aber schnell erfolgreich und zieht problemlos aus.
Mieter B erschlich sich einige Jahre zuvor durch “Ausschalten eines früheren Maklers” die Wohnung. Er ermittelte aufgrund der Anzeige eines Maklers die Adresse des Objekts, überging den Makler und klingelte direkt beim Hausbesitzer. Dieser schloss, völlig überrumpelt, einen Mietvertrag mit ihm ab.
Jetzt boykottiert Mieter B den Verkauf, wo es nur geht. Weder der Eigentümer, noch wir dürfen die Wohnung betreten. Anwaltlich geregelte Termine werden ebenfalls ignoriert. Bei der einzigen Besichtigung bekundet er gegenüber Kaufinteressenten, dass ihn niemand aus seiner Wohnung bekommen würde. So “eingestimmt” wurden einige ernsthafte Kaufinteressenten abgeschreckt und meldeten sich nie mehr.
Vermarktungspause. Die frei gewordene Wohnung vermietet der Eigentümer an Mieter C mit dem ausdrücklichen Vorbehalt eines erneuten Verkaufsversuchs in kurzer Frist.
2016. Die Verhältnisse in der Eigentümerfamilie haben sich geändert; ein neuer Verkaufsversuch wird gestartet.
Während wir in vielen Schlichtungsgesprächen die Eigentümer unterstützen, mit Mieter B eine Lösung zu finden, ergibt sich eine neue Situation. Mieter C weigert sich, seine Wohnung freizugeben. Er hätte nie etwas von einem geplanten Verkauf erfahren. Also begleiten wir auch hier den Eigentümer bei der Klärung der Situation.
In der Zwischenzeit finden wir Käufer, die sich von der schwierigen Situation nicht abschrecken lassen. Sie fragen natürlich regelmäßig nach, wie weit die Situation jetzt gelöst ist.
Mieter B ist bereit auszuziehen. Wieder ergeben sich neue Probleme. Die wunderschöne Wohnung ist ziemlich verwüstet. Die Eigentümer sind den Tränen nahe. Wut, Verzweiflung und Frust machen sich breit (lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Beitrag zur Vorsorge gegen Mietnomaden). Auch diese Situation können wir gemeinsam mit den neuen Käufern lösen.
Mehr als zwei Jahre begleiten wir die Verkäufer in Ihrem Bemühen, ein vermietungsfreies Haus zu erhalten und dieses zu verkaufen. Wir klären Sachverhalte, führen Schlichtungsgespräche und vermitteln Kontakte zu Anwälten unseres Netzwerks, wenn es einmal wirklich nicht mehr weiter geht. Immer mit dem Ziel, eine faire und für jeden Beteiligten annehmbare Lösung zu finden.
Das Ergebnis: Im Frühjahr 2016 begleiten wir überglückliche Käufer und Verkäufer zum Notar und können kurz darauf das neue Zuhause übergeben.
Während wir in vielen Schlichtungsgesprächen die Eigentümer unterstützen, mit Mieter B eine Lösung zu finden, ergibt sich eine neue Situation. Mieter C weigert sich, seine Wohnung freizugeben. Er hätte nie etwas von einem geplanten Verkauf erfahren. Also begleiten wir auch hier den Eigentümer bei der Klärung der Situation.
In der Zwischenzeit finden wir Käufer, die sich von der schwierigen Situation nicht abschrecken lassen. Sie fragen natürlich regelmäßig nach, wie weit die Situation jetzt gelöst ist.
Mieter B ist bereit auszuziehen. Wieder ergeben sich neue Probleme. Die wunderschöne Wohnung ist ziemlich verwüstet. Die Eigentümer sind den Tränen nahe. Wut, Verzweiflung und Frust machen sich breit (lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Beitrag zur Vorsorge gegen Mietnomaden). Auch diese Situation können wir gemeinsam mit den neuen Käufern lösen.
Mehr als zwei Jahre begleiten wir die Verkäufer in Ihrem Bemühen, ein vermietungsfreies Haus zu erhalten und dieses zu verkaufen. Wir klären Sachverhalte, führen Schlichtungsgespräche und vermitteln Kontakte zu Anwälten unseres Netzwerks, wenn es einmal wirklich nicht mehr weiter geht. Immer mit dem Ziel, eine faire und für jeden Beteiligten annehmbare Lösung zu finden.
Das Ergebnis: Im Frühjahr 2016 begleiten wir überglückliche Käufer und Verkäufer zum Notar und können kurz darauf das neue Zuhause übergeben.
Extra-Tipp:
Lassen Sie es nicht soweit kommen.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie den Verkauf einer Immobilie planen - wir finden immer eine Lösung und freuen uns auf Sie.
