Das Bieterverfahren: Wenn der Käufer den Preis bestimmt
Das sog. „Bieterverfahren“ ist eine neue, innovative Art des Immobilienverkaufs. Es handelt sich dabei jedoch weder um eine Auktion, noch um eine Versteigerung.
Anders als beim herkömmlichen Immobilienangebot, wird bei diesem Verfahren vom Verkäufer weder eine konkrete Preisforderung gestellt, noch werden anderweitige Richtwerte/Mindestgebote genannt.
Der wesentliche Vorteil für Interessenten besteht darin, dass sie den Wert der Immobilie für sich selbst bestimmen können. Nur sie bestimmen, ob und welches Gebot sie abgeben möchten.
Damit sich Kaufinteressenten ein Bild von der Immobilie machen können, haben sie die Möglichkeit sich das Angebot in einer Besichtigung näher anzusehen. Normalerweise wird dazu für alle Interessenten ein gemeinsamer Besichtigungstermin angeboten. Vorbesichtigungen und/oder Vorverhandlungen sind ausgeschlossen.
Allgemeine und spezielle Fragen zum Objekt werden vorab telefonisch und selbstverständlich während des Besichtigungstermins beantwortet. Zweitbesichtigungen sind während der anschließenden Gebotsfrist möglich.
Bei konkretem Kaufinteresse erhalten Interessenten vor Ort die kompletten Unterlagen zum Objekt, um sich umfassend über die Immobilie zu informieren und ggf. die Finanzierung sicher zu stellen. Bevor ein Kaufangebot abgegeben wird, wird sichergestellt, dass alle Fragen umfassend beantwortet sind.
Anders als beim herkömmlichen Immobilienangebot, wird bei diesem Verfahren vom Verkäufer weder eine konkrete Preisforderung gestellt, noch werden anderweitige Richtwerte/Mindestgebote genannt.
Der wesentliche Vorteil für Interessenten besteht darin, dass sie den Wert der Immobilie für sich selbst bestimmen können. Nur sie bestimmen, ob und welches Gebot sie abgeben möchten.
Damit sich Kaufinteressenten ein Bild von der Immobilie machen können, haben sie die Möglichkeit sich das Angebot in einer Besichtigung näher anzusehen. Normalerweise wird dazu für alle Interessenten ein gemeinsamer Besichtigungstermin angeboten. Vorbesichtigungen und/oder Vorverhandlungen sind ausgeschlossen.
Allgemeine und spezielle Fragen zum Objekt werden vorab telefonisch und selbstverständlich während des Besichtigungstermins beantwortet. Zweitbesichtigungen sind während der anschließenden Gebotsfrist möglich.
Bei konkretem Kaufinteresse erhalten Interessenten vor Ort die kompletten Unterlagen zum Objekt, um sich umfassend über die Immobilie zu informieren und ggf. die Finanzierung sicher zu stellen. Bevor ein Kaufangebot abgegeben wird, wird sichergestellt, dass alle Fragen umfassend beantwortet sind.
Besteht das Interesse immer noch, können Interessenten sofort oder innerhalb der Gebotsfrist mit dem ebenfalls erhaltenen Gebotsvordruck beim Makler ein Kaufangebot abgeben.
Alle beim Makler eingehenden Kaufpreisangebote werden gesammelt und nach Ablauf der Gebotsfrist (üblicherweise 14 Tage) dem Verkäufer zur Entscheidung vorgelegt.
Bei gleich hohen, oder geringfügig voneinander abweichenden, Angeboten erhalten Kaufinteressenten die Möglichkeit ihr Kaufpreisangebot ggf. nachzubessern.
Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer/Anbieter beim Bieterverfahren nicht verpflichtet, das Höchstangebot zu akzeptieren. Er kann Gebote grundsätzlich - ohne Angabe von Gründen - ablehnen.
Bei Annahme eines Gebotes oder anderweitiger Einigung von Käufer und Verkäufer über die Veräußerung erfolgt - wie beim herkömmlichen Angebot auch - die notarielle Beurkundung des Verkaufes.
Alle beim Makler eingehenden Kaufpreisangebote werden gesammelt und nach Ablauf der Gebotsfrist (üblicherweise 14 Tage) dem Verkäufer zur Entscheidung vorgelegt.
Bei gleich hohen, oder geringfügig voneinander abweichenden, Angeboten erhalten Kaufinteressenten die Möglichkeit ihr Kaufpreisangebot ggf. nachzubessern.
Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer/Anbieter beim Bieterverfahren nicht verpflichtet, das Höchstangebot zu akzeptieren. Er kann Gebote grundsätzlich - ohne Angabe von Gründen - ablehnen.
Bei Annahme eines Gebotes oder anderweitiger Einigung von Käufer und Verkäufer über die Veräußerung erfolgt - wie beim herkömmlichen Angebot auch - die notarielle Beurkundung des Verkaufes.
Extra-Tipp:
Schützen Sie Ihre Werte und arbeiten Sie bei einem Bieterverfahren nur mit einem Makler zusammen, der schon mehrere dieser neuartigen Immobilienverkäufe erfolgreich durchgeführt hat. Iwerta kann auf lange Erfahrung mit Bieterverfahren verweisen und nennt Ihnen gerne entsprechende Referenzen zu verkauften Objekten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu besprechen, ob ein Immobilienverkauf im Bieterverfahren für Sie eine Alternative sein kann.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu besprechen, ob ein Immobilienverkauf im Bieterverfahren für Sie eine Alternative sein kann.
